Mit zwei Urteilen aus
Februar 2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH) – zumindest dem ersten Anschein
nach – die Hoffnung vieler Verbraucher zerstört, alte und hoch verzinste
Bausparverträge auch in Zukunft fortführen zu können.
Hierbei darf jedoch nicht
vergessen werden, dass im deutschen Recht Urteile nur im jeweiligen Einzelfall
unter Berücksichtigung der individuellen Umstände getroffen werden.
Der BGH hat in seinen bisherigen Entscheidungen kein generelles Kündigungsrecht
von Bausparkassen anerkannt. Eine Kündigung ist und bleibt nur unter besonderen
Umstände gerechtfertigt. In den zugrundeliegenden Fällen waren die
Bausparverträge bereits seit über zehn Jahren zuteilungsreif. Lediglich dieser
Umstand hat nach der Rechtsprechung des BGH die Kündigung rechtmäßig gemacht.
Für andere Fallkonstellationen hat der BGH in seinen Entscheidungen bisher eine
Kündigung ausgeschlossen.
Obwohl der BGH eine
Kündigung bisher nur in einem Ausnahmefall anerkannt hat, fühlen sich
zahlreiche Bausparkassen, wie beispielsweise die Aachener Bausparkasse AG,
durch die Einzelfallentscheidung beflügelt und kündigen Bausparverträge nunmehr
auch mit fadenscheinigen Begründungen.
Besonders häufig verweisen
die Bausparkassen in letzter Zeit auf ein vermeintliches Kündigungsrecht nach §
313 BGB und § 314 BGB. Sie versuchen die Kündigung mit einer notwendigen
Anpassung aufgrund der veränderten Marktsituation bzw. dem niedrigen Leitzins
zu begründen. Nach Auffassung der REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer und
Partner ist diese Begründung nicht tragfähig. Etwaige Fehlkalkulationen der
Bausparkasse können nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen, zumal dem
Verbraucher in der umgekehrten Situation auch kein Anspruch auf
Vertragsanpassung gegen die Bausparkasse zustehen würde.
Trotz der negativen
Entscheidung des BGH sollten Bausparer eine Kündigung nicht ohne Weiteres
akzeptieren, zumindest aber kritisch hinterfragen und kompetenten Rat bei einem
auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt einholen.
Für eine individuelle
Überprüfung Ihrer Rechte steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Beger von den REWISTO Rechtsanwälten Friedhoff, Mauer und
Partner gerne zur Verfügung. Eine bundesweite Mandatierung erfolgt unter
Nutzung der modernen Medien.