15.12.2016 |
Kündigung des Bausparvertrags – unwirksam? Bausparkassen versuchen bereits seit längerer Zeit alte und teilweise hochverzinste Bausparverträge durch Kündigungen loszuwerden. Hierbei bedienen sich die Bausparkassen teilweise fadenscheinigen Begründungen. Vielfach wird versucht, den Schutz des Bausparkollektivs vor einer zu hohen Belastung durch die nicht mehr angemessene Verzinsung der Altverträge fruchtbar zu machen. Dieses Argument alleine rechtfertigt eine Kündigung jedoch gerade nicht. Bausparer sollten ganz genau überprüfen, ob eine Kündigung tatsächlich gerechtfertigt ist.
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