Insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen sind Kapitalanleger und auch Kleinsparer vermehrt auf der Suche nach renditestarken Anlagen. Auf den ersten Blick und nach den Empfehlungen von Bank- und freien Anlageberatern erscheint dieses Ziel erreichbar. Ein böses Erwachen folgt jedoch nicht selten Jahre später.
Neue Anlageprodukte, wie Immobilienfonds, Schifffonds, Leasingfonds und erneuerbare Energien erscheinen zunächst lukrativ und werden nicht selten als sichere Geldanlage unter anderem zur Altersvorsorge von Finanz- und Bankberatern angepriesen. Mit Hilfe von Statistiken und Charts wird das erhebliche Gewinn- und Wachstumspotenzial in den Vordergrund gerückt und so das Interesse der Anleger geweckt. Hochglanzprospekte, die alleine aufgrund des erheblichen Umfangs nur teilweise gelesen werden, zeigen die herausragenden Anlagemöglichkeiten auf und vermitteln nicht selten den Eindruck, dem Anleger würde hier eine perfekte Investitionsmöglichkeit eröffnet.
Die mit den Renditechancen einhergehenden Risiken sind jedoch selten Gegenstand der Beratungsgespräche. Wenn überhaupt einmal Risiken angesprochen werden, erfolgt im gleichen Atemzug eine Relativierung, wonach diese ausschließlich von theoretischer Natur sein sollen. Oft hört man den Satz, wonach „eigentlich gar nichts schiefgehen kann“.
Je nach Anlageform zeigt sich jedoch früher oder später, dass die versprochene Rendite ausbleibt. Viele Anlagegesellschaften geraten in Schieflage oder gar in die Insolvenz.
Gerät die Kapitalanlage in Schwierigkeiten und führt dies zu einer Gefährdung des investierten Kapitals besteht jedoch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater/Anlagevermittler geltend zu machen und sich das investierte Kapital von diesem wiederzuholen.
Hat sich ein Anleger von einem Bankberater oder einem Finanzmakler beraten lassen, schuldet Letzterer dem Kunden eine anleger- und anlagegerechte Beratung.
Eine anlegergerechte Beratung setzt voraus, dass sich der Berater über die Erfahrungen des Anlageinteressenten mit Kapitalanlagen und seine finanziellen Möglichkeiten informiert. Des Weiteren muss der Anlageberater die Risikobereitschaft und die Anlageziele ermitteln. Auf dieser Grundlage muss die Beratung und Empfehlung erfolgen.
Informiert sich der Berater gar nicht über diese Umstände oder steht seine Empfehlung im Widerspruch hierzu, hat er seine Beratungspflichten verletzt und seine Schadensersatzhaftung begründet.
Neben einer anlegergerechten schulden Bank- und Finanzberater auch eine anlagegerechte Beratung.
Hierunter versteht man eine Aufklärung über die tatsächliche und rechtliche Struktur der Kapitalanlage, insbesondere über die allgemeinen und spezifischen Risiken. Der konkrete Umfang richtet sich wiederrum nach der Vorerfahrung des Kunden bzw. Anlegers sowie der Anlageform. Besonders hohe Anforderungen werden beispielsweise bei der Vermittlung einer mittelbaren Kommanditbeteiligung an einen unerfahrenen Anleger gestellt.
Aufgrund der Vielzahl von Kapitalanlagen kann an dieser Stelle keine detaillierte Darstellung erfolgen. Sofern sich eine Kapitalanlage jedoch nicht wie prognostiziert entwickelt, lohnt es sich in vielen Fällen, professionellen Rat einzuholen, um die Möglichkeit zu erörtern, sich möglichst schadlos von der Kapitalanlage zu lösen.
Für eine Überprüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte steht Ihnen gerne Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Beger zur Verfügung. Rechtsanwalt Dr. Beger verfügt aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit im Kapitalanlagerecht über ein fundiertes Wissen und Erfahrungen mit einer Vielzahl von Kapitalanlageformen.